Diese Thesen sind Grundlagen oder Folgen des Traktats `Volkswirtschaft versus
Betriebswirtschaft´. Sie erschließen sich unmittelbar, wenn das Traktat zuvor gelesen wurde.
1. Verschwenden kann man nur knappe Güter – durch unnötigen Verbrauch
oder dadurch, dass man sie verfallen lässt.
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Arbeitslosigkeit = Nicht-Nutzung von Arbeitskraft (sofort verderblich) –
ist Verschwendung!
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2. Geld kann volkswirtschaftlich nicht verschwendet werden, weil
es für die Gesamtwirtschaft kein knappes Gut ist.
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Geld ist hoheitliches Organisationsmittel, das durch den Staat geschaffen oder
vermindert werden kann.
Die Geldmenge in einer Wirtschaft ist nicht vorgegeben oder fest bestimmbar. Sie
muss der jeweiligen Situation angepasst werden, damit das arbeitsteilige
Wirtschaftsgeschehen und der Markt organisiert ablaufen können.
Für die Aufgabe, die Wirtschaft mit diesem Organisationsmittel zu versorgen, nutzt
der Staat das (überwiegend private) Bankensystem. Staat muss die Funktionsfähigkeit
dieses Systems sicherstellen oder die Funktion selbst übernehmen.
(2008 hat das Versagen des Bankensektors der Wirtschaft das Organisationsmittel
´Geld` z.T. entzogen. Es war daher richtig, dass der Staat dann in jeder notwendigen
Höhe dafür einstieg.)
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3. Geld ist nicht das Selbe wie Nachfrage.
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Geld repräsentiert nur einen allgemeinen Anspruch auf Teile des
Sozialproduktes / Volksvermögens.
Eine Verkleinerung der Geldmenge kann am Ende Nachfrage drosseln;
eine Vermehrung der Geldmenge muss Nachfrage keinesfalls erhöhen.
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4. Inflation entsteht, wenn nachhaltig die Nachfrage das Angebot
übersteigt und/oder die Faktorpreise (Löhne, Energie, Rohstoffe...) allgemein
drastisch steigen.
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Grund für Inflation ist nicht die Geldmenge. Zur Abwicklung der Wirtschaft
bei inflationärer Preisentwicklung wird aber als Folge dann allerdings auch mehr
Geld benötigt!.
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5. Für jede Wirtschaftseinheit (Haushalte, Unternehmen), die Einkommen
als Ziel hat, muss Geld grundsätzlich knapp sein, weil diese Einheiten eben nur
arbeiten, um Geld zu verdienen, d.h. um eigene Ansprüche zu erwerben.
Für den Staat (und alle Stellen, die öffentlich gewollte Aufgaben wahrnehmen) ist
Geld systembedingt nicht knapp, weil diese eben nicht eigene Interessen als Ziel haben,
sondern Aufgaben für Dritte erfüllen.
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Einrichtungen mit öffentlichen Aufgaben haben andere Ziele als Erwerbsunternehmen
(und Haushalte): Bei ersteren steht die (´politisch` gewollte) Aufgabe oben an (für Andere),
bei Letzteren geht es nur um eigene Ansprüche (von Anderen).
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6. Steuern dienen der Steuerung des Wirtschaftens!
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Steuern korrigieren falsche Preisbildung oder ungewollte Einkommensverteilung; sie begrenzen die Nachfrage und erzwingen
politisch gewollten Konsumverzicht.
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7. Steuern müssen nicht zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben erhoben werden.
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Steuer-`Einnahmen´ und Staats-Ausgaben sind zwei voneinander völlig getrennte
Vorgänge; öffentliche Ausgaben sind nicht von diesen `Einnahmen´ abhängig.
Ein Zusammenhang zwischen Einnahmen und Ausgaben ist typisch für alle erwerbswirtschaftlich
ausgerichteten Einheiten; er trifft nicht zu auf Non-profit-organisationen.
Steuern werden aber auch und gerade gebraucht, um benötigte Ressourcen für
öffentliche Aufgaben freizubekommen, d.h. dem Konsum anderer zu entziehen,
Konsumverzicht zu erzwingen.
Staatliche Stellen brauchen aber Geld, um Ressourcen im Markt für ihre Aufgaben
nachfragen zu können. Das kann neu geschaffenes Geld sein oder auch durch Abgaben
abgeschöpftes. Das ´Geld der Steuerzahler` ist es jedenfalls nicht.
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8. ´Staatsverschuldung` (interne) stellt kein volkswirtschaftliches Problem dar.
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Denn Staatsschuld bedeutet: Kredite für den Staat. Kredit bedingt
aber Gläubiger und Schuldner. Bei Gewährung wie bei Rückzahlung gleichen sich Zahlung
und Erhalt in der Gesamtwirtschaft aus. (Das gilt auch für entsprechende Zinsen)
Die sog. Staatsschulden sollten wir umbenennen in Staatskapital! Diesem stehen dann
alle Vermögenswerte der öffentlichen Hand gegenüber. (Das ist nun zwar wieder
Betriebswirtschaft -für unsere Betrachtung also eigentlich überflüssig-, aber das
würde auch in der so beliebten betriebswirtschaftlichen Betrachtung eine andere Sicht
auf die Rolle des Staates freigeben.)
Jedes Unternehmen hat Kapital und andere Verbindlichkeiten. Niemand kommt auf die Idee,
dieses Kapital müsse wieder rückgezahlt werden. Es ist dauerhaft angelegt in
Infrastruktur-Werten (einschließlich Bildung).
Mit diesen Staatsanleihen (verzinslich) kann gehandelt werden wie mit Aktien, so
dass sie revolvierend ´ewig` laufen oder auch vom Staat rückgekauft werden können.
Die Behauptung einer Belastung künftiger Generationen wird damit (auch
betriebswirtschaftlich) sichtbar unsinnig!
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9. Volkswirtschaft ist grundsätzlich etwas Anderes als Betriebswirtschaft.
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Erste denkt in Kreisläufen und hat die Organisation des Ganzen im Auge.
Die Zweite denkt in Strecken – Linien mit Anfang und Ende – und verfolgt individuelle
Ziele (die Auswirkungen auf die Gesamtheit sind ihr herzlich egal).
Wer die Methodik des Einen auf die Probleme des Anderen anwendet muss
scheitern – so wie der, der versucht, die Psyche mit den Verfahren der Chirurgie zu
heilen. Dies wird im Traktat ´Volkswirtschaft versus Betriebswirtschaft` entwickelt.
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10. Es ist Irrsinn, ein Verbot oder Beschränkung von
´Staatsschulden` im Grundgesetz zu verankern.
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Die Anwendung einer solchen Vorschrift wird uns in den sicheren Ruin führen;
ebenso als ob man einem Schmied den Hammer oder einem Metzger das Messer wegschlösse!
Eine Wirtschaftspolitk der Lemminge droht.(Schon den sog. ´stability-pact` der EU
hat der Nobelpreisträger Paul Krugmann zu Recht als ´stupidity-pact` bezeichnet!)
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